Informationen für gesetzliche Patienten


WAS BRAUCHE ICH UM, EINE PHYSIOTHERAPEUTISCHE BEHANDLUNG ZU ERHALTEN?

Eine Heilmittelverordnung für Physiotherapie, die Ihnen Ihr behandelnder Arzt verordnen kann. Auf der Heilmittelverordnung legt der Arzt die Diagnose mit Leitsymptomatik, Verordnungsmenge und Therapieziel fest. Zudem wird festgehalten, welche Therapie Sie erhalten und wie oft pro Woche behandelt werden soll. Ebenso wird vermerkt, ob eine Behandlung als Hausbesuch nötig ist.

WIE LANGE DAUERT EINE BEHANDLUNG?

Hierfür gibt es die Heilmittel-Richtlinien zur Verordnung von Physiotherapie und den dazugehörigen Heilmittelkatalog. Dieser Katalog legt das in der Regel medizinisch Notwendige fest. Er regelt z.B. die Gesamtverordnungsmenge, die grundsätzlich ausreichen soll bei der entsprechenden Diagnose das festgelegte Therapieziel zu erreichen. Ist die Gesamtverordnungsmenge bereist erschöpft, so kann der Arzt -medizinisch begründet- zusätzliche Behandlungen verschreiben.

WIE LANGE DAUERT EINE BEHANDLUNG?

In unserer Praxis wird im 30-Minuten- Takt gearbeitet. Das bedeutet für Sie eine Behandlungszeit von ca. 25 Minuten. Die vorgeschriebene Behandlungszeit der gesetzlichen Krankenkasse beträgt für eine physiotherapeutische Behandlung lediglich nur 15 Minuten.

WELCHE KLEIDUNG SOLL ICH ZUR BEHANDLUNG MITNEHMEN?

Wir empfehlen bequeme Kleidung. Bereiten Sie sich darauf vor, sich - je nach Therapie - bis auf die Unterwäsche zu entkleiden, damit wir Sie optimal befunden und behandeln können. Ein Handtuch wird Ihnen von uns zur Verfügung gestellt.

WIE LANGE IST EINE HEILMITTELVERORDNUNG GÜLTIG?

Falls Ihr Arzt nichts anderes auf der Verordnung notiert hat, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen ab dem Ausstellungsdatum mit der Therapie beginnen. Behandlungsunterbrechungen dürfen maximal 14 Tage andauern. In Fällen von längeren Unterbrechungen, sowie Reha- und Krankenhausaufenthalten ist die Absprache mit der Krankenkasse und dem Arzt erforderlich, ob die Verordnung weitergeführt werden darf.

MUSS ICH REZEPTGEBÜHREN BEZAHLEN?

Ja! Die Höhe dieser Zuzahlung setzt sich zusammen aus einer Verordnungspauschale von 10,00€ pro Verordnung sowie einem prozentualen Anteil von 10% der verordneten Leistung. Wir als Praxis sind gesetzlich dazu verpflichtet, diesen Eigenanteil von unseren Patienten einzuziehen. Ausgenommen hiervon sind Patienten mit dem Ausweis „Befreit von allen Zuzahlungen“. Bitte bringen Sie diesen Ausweis zur ersten Behandlung mit. Ob Sie sich eventuell von der Zuzahlungspflicht für Heilmittel befreien lassen können, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Kinder (bis zum 18. Lebensjahr) sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit.